Auswahlkriterien für Kulturanbieter entlang der Elbe
       

Räumliche Abgrenzung: Elbregion und Gemeindegrößen

       

Einbezogen werden Kulturattraktionen / Kulturanbieter aus

  • Landkreisen, die unmittelbar an die Elbe angrenzen
  • Städten/Gemeinden, die maximal ca. 10 km von der Elbe entfernt liegen; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, eine spätere Erweiterung ist nicht ausgeschlossen
  • Städten/Gemeinden bis 35.000 Einwohner

In Ausnahmefällen in Städten/Gemeinden bis 50.000 Einwohner (Einzelfallentscheidung).

Inhaltliche  Abgrenzung: Kulturangebot

       

Einbezogen werden Kulturangebote von

  • Kulturvereinen, Kulturinitiativen und Akteuren (auch gewerblich), die regelmäßig Kulturveranstaltungen, kulturelle Festivals und ähnliche Formate in nennenswertem Umfang für einheimische Besucher und Gäste durchführen (z.B. Ausstellungen, Konzerte, Veranstaltungen Theater, Tanz, Literatur, Film, Brauchtum, Handwerk, Kulinarik, thematische Feste und Märkte, Kurse, Seminare, Workshops)

Kriterien:
Hinweis: alle oder mehrere der folgenden Kriterien bzw. Orientierungsgrößen sollen erfüllt sein.

  • bisher mindestens 3.000 Besucher pro Jahr
  • bisher mindestens 5 Veranstaltungstage pro Jahr
  • Besucher kommen auch aus einem Einzugsbereich über 50 km
  • mindestens niedrige touristische Bedeutung
  • mittlere bis hohe Bedeutung als Kulturangebot für die einheimische Bevölkerung

Städten/Gemeinden, die sich in besonderem Maße kulturell engagieren (z.B. städtisches Theater, Museum, Veranstaltungen) und die örtlichen Akteure unterstützen.

Presseinformation_25.11.2020

Ansprechpartner

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(05852) 95 19 881

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